Bausparvertrag
Ein Bausparvertrag ist ein Sparvertrag, den jeder als Anleger (Bausparer) mit einer Bausparkasse abschließt kann.
Bausparverträge werden hauptsächlich für Wohnwirtschaftliche Zwecke abgeschlossen, wie z.B. die Immobilienfinanzierung.
Doch als Vermögenswirksame Leistungen (VWL) über den Arbeitgeber ist so etwas auch möglich und nach der gesetzlichen Sperrfrist kann man über das Guthaben verfügen.
Ein Bausparvertrag als Anlageform um steuerlich geförderten vermögenswirksamen Leistungen, zur Gewährung der Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie zu erhalten müssten bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Zum einen die gesetzliche Sperrfristrist beträgt sieben Jahre. Gefördert wird eine VL von maximal 470 EUR pro Jahr mit 9 %, sofern der Anleger in jenem Sparjahr ein zu versteuerndes Einkommen von nicht mehr als 17.900 EUR (Alleinveranlagung) bzw. 35.800 EUR (bei gemeinsamer Veranlagung) aufweist.
Zudem können Bausparer die einkommensunabhängige Riester-Förderung („Wohn-Riester“) in der Spar- und Darlehensphase des Bausparvertrags nutzen.
Die verschiedenen Tarifvarianten der einzelnen Bausparkassen, geben wieder, was man einem wichtig ist, der den Abschluss eines Bausparvertrages beinhaltet.
Man kann nach Guthabenzinsätzen wählen oder nach Darlehenszinssätzen, die wiederspiegeln in welche Richtung es später genutzt wird.
Weitere Wahlmöglichkeiten wären, Schnellspartarife, Langzeittarife, variable Tarife.
Jeder Bausparvertrag ist nach der Zuteilungsfase umwandelbar in ein Bauspardarlehen, nachdem gewissen Faktoren des im Bauspartarif vereinbarten Bausparvertrages umgesetzt wurden.
Die verschiedenen Faktoren die zur Zuteilung eines Bausparvertrages führen sind, zum einen die Sparphase mit dem Regelsparbeitrag der zwischen 3 ‰ und 10 ‰ der Bausparsumme liegt.
Zum anderen das Bausparguthaben, hier wird je nach Bausparkasse verschieden Tarife angeboten die es möglich machen ab einen Guthaben von 25% auf die Bausparsumme das Baudarlehen zu erhalten. Die Regel doch liegt bei zwischen 30% und 50% der Bausparsumme.
Noch ein weiterer Punkt ist die Bewertungszahl, die vor Umwandlung und Zuteilung des Bausparvertrages erreicht werden muss.
Auch nicht zu vergessen ist die Mindestsparzeit, in der das Sparguthaben eingezahlt werden muss.
Die Bausparverträge sind auch mit 1% Gebühren auch andere mit mehr Abschlussgebühren gibt es am Markt behaftet. Es gibt auch Tarife, die nach einer längeren Laufzeit die Abschlussgebühren zurück erstatten.